Linke Gewalt: vom Staat gefördert, von den Medien weitgehend verschwiegen
Linksextremismus lebt relativ frei in diesem Land – und wird dazu noch gefördert – mit Mitteln des „Kampf gegen Rechts“. Wie nah sind sich Linksextremisten und linkes Parteienspektrum? Wo stehen die Jungendorganisationen, was macht der Verfassungsschutz?
Schwerwiegender Eingriff in verfassungsgemäße Rechte nach Art. 5 GG durch soziale Medien
US-Medien-Konzerne wie Google, Youtube, Twitter oder Facebook haben einen monopolgleichen Einfluss auf unsere politischen Debatten. Sie entscheiden, wer oder was gesehen wird und was nicht. Nachdem die AfD in sozialen Netzwerken große Reichweiten erzeugte, hat die Bundesregierung mit dem NetzDG die Konzerne an die Kandare genommen.
Das Ziel der Beobachtung
Das Ziel der Beobachtung der AfD ist nicht, Verfassungswidrigkeit nachzuweisen. Dies ist selbst dann nicht möglich, wenn es einzelne Äußerungen, von einzelnen Mitgliedern geben sollte, die verfassungswidrig sind.
Der Prüffall
Sechs Jahre AfD – das sind sechs Jahre verfassungswidriger, staatlich legitimierter Kampf, Zerstörung, Gewalt, Behinderung und Blockade der Opposition. Der sogenannte „Kampf gegen rechts“ soll diesem verfassungswidrigen Treiben den Anschein von Legitimation verleihen.
Staatsmedien gegen Staatsvolk
Ein Pegida-Demonstrant wird gegen dessen Willen vom ZDF abgefilmt und dessen beruflicher Hintergrund ausgeleuchtet und in die Öffentlichkeit gezerrt.
Qualitätshass
In den USA eskaliert seit langem die Political Correctness. Hate Crime / Hate Speech stellt eine eigenständige Stufe im Rechtsgefüge dar – mit Malus für den Angeklagten aber ohne gesetzliche Grundlage. Hetze und Hass sind in Deutschland erprobte, gefährliche Begriffe. Schon die Nationalsozialisten haben „Hetze“ verwendet, um Kritiker mundtot zu machen.