Hier gibt es Informationen zur Abgeordneten-Entschädigung – auch als Diät bezeichnet -, um Transparenz zu schaffen. Das Berliner Abgeordnetenhaus nennt sich Hauptzeitparlament. Die Entschädigung entspricht dem Durchschnitt aller Länderparlamente.
Auszug aus dem Abgeordnetengesetz gültig ab 1.1.2020:
- Der Abgeordnete erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6250 €
- Zuschuss zur Krankenkasse 274 €
- Eine steuerfreie Kostenpauschale für Aufwendungen von 2672 €, darin enthalten der Unterhalt und Betrieb eines externen Büros.
- Die Erstattung von Personalkosten gegen Nachweis für bis zu drei Mitarbeiter in Höhe von 4458 €
- Die Beschäftigung von eigenen Verwandten oder Verwandten von anderen Abgeordneten ist unzulässig.
- Altersentschädigung (Rentenansprüche) erwirbt ein Abgeordneter frühestens nach neun Jahren.
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Es bestehen keine Lobbykontakte, die für mich als solche erkennbar wären.