Schwerwiegender Eingriff in verfassungsgemäße Rechte nach Art. 5 GG durch soziale Medien
US-Medien-Konzerne wie Google, Youtube, Twitter oder Facebook haben einen monopolgleichen Einfluss auf unsere politischen Debatten. Sie entscheiden, wer oder was gesehen wird und was nicht. Nachdem die AfD in sozialen Netzwerken große Reichweiten erzeugte, hat die Bundesregierung mit dem NetzDG die Konzerne an die Kandare genommen.
Das Ziel der Beobachtung
Das Ziel der Beobachtung der AfD ist nicht, Verfassungswidrigkeit nachzuweisen. Dies ist selbst dann nicht möglich, wenn es einzelne Äußerungen, von einzelnen Mitgliedern geben sollte, die verfassungswidrig sind.